Eigentlich wollte ich einen Blogbeitrag zu einem ganz anderen Thema schreiben. Aber dann wurde ich unerwartet mit diesem Thema kurz vor den Herbstferien in einer 11. Klasse berufliches Gymnasium konfrontiert 😊!
Ex-word als Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche – am häufigsten bei Lese-Rechtschreib-Schwäche – sind bei uns an der Schule gerade ein brandheißes Thema. Die Schule ist verpflichtet, auf die Schülerinnen und Schüler zuzugehen und herauszufinden, ob ihnen ein Nachteilsausgleich zusteht. Dann muss dieser schriftlich festgehalten werden und allen Fachlehrkräften vorgelegt und von ihnen unterschrieben werden. Nachteilsausgleiche können – wie wir alle wissen – sehr vielfältig sein, von „mehr Zeit“ über „auf einem Laptop schreiben“ bis hin zu „Pausen machen dürfen in den Klausuren/Prüfungen“.
In der besagten 11. Klasse habe ich eine Schülerin mit einer Sehbehinderung von ca. 50%. Dies fällt im normalen Unterricht kaum auf. Eine normale Brille ist für mich noch kein Indiz für so eine starke Beeinträchtigung. Sie liest nur immer extrem dicht am Text – das machen aber andere Schülerinnen und Schüler aus Faulheit auch ab und zu.
Das Mädchen kam also kurz vor den Herbstferien – und kurz vor der ersten Klassenarbeit mit ihrem Nachteilsausgleichsschreiben zu mir. Darin stand, dass ich ihr die Arbeiten vergrößert zur Verfügung stellen muss und sie ein elektronisches Wörterbuch – Modell Ex-word EW-G7000E – benutzen darf. Zudem hat sie auch noch 15 Minuten pro 90 Minuten mehr Zeit, da sie länger fürs Lesen braucht.
Ich muss gestehen, ich habe in dem Moment den Nachteilsausgleich schon gefeiert – später mehr dazu, warum!
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